Zwischenprüfung
Nach höchstens sechs Monaten Fachstudium ist eine Zwischenprüfung abzulegen. In dieser soll der Prüfling zeigen, ob er nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten geeignet erscheint, den Studiengang für die Laufbahn des gehobenen Dienstes erfolgreich fortzusetzen.
Die schriftliche Prüfung findet in folgenden Prüfungsfächern statt:
Abgabenordnung (ohne Vollstreckungs- und Steuerstrafrecht)
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Umsatzsteuer
Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen
Bewertungsrecht oder Privatrecht oder Öffentliches Recht
Für die Bearbeitung jeder
Aufgabe stehen drei Zeitstunden zur Verfügung.
Eine mündliche Prüfung
erfolgt nicht.
Die Zwischenprüfung ist
bestanden, wenn mindestens drei Prüfungsarbeiten mit einer Punktzahl von 5 (die gestellten Anforderungen werden mindestens zur Hälfte
erfüllt) bewertet wurden und die Endpunktzahl mindestens 200 beträgt. Die
Endpunktzahl setzt sich aus dem 30fachen
der Durchschnittspunktzahl des Grundstudiums I und dem 10fachen der Durchschnittspunktzahl der Zwischenprüfung zusammen.