Zwischenprüfung

 Nach höchstens sechs Monaten Fachstudium ist eine Zwischenprüfung abzulegen. In dieser soll der Prüfling zeigen, ob er nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten geeignet erscheint, den Studiengang für die Laufbahn des gehobenen Dienstes erfolgreich fortzusetzen.

 Die schriftliche Prüfung findet in folgenden Prüfungsfächern statt:

  1. Abgabenordnung (ohne Vollstreckungs- und Steuerstrafrecht)  

  2. Steuern vom Einkommen und Ertrag  

  3. Umsatzsteuer  

  4. Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen  

  5. Bewertungsrecht oder Privatrecht oder Öffentliches Recht

 Für die Bearbeitung jeder Aufgabe stehen drei Zeitstunden zur Verfügung.
Eine mündliche Prüfung erfolgt nicht.
Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn mindestens drei Prüfungsarbeiten mit einer Punktzahl von 5 (die gestellten Anforderungen werden mindestens zur Hälfte erfüllt) bewertet wurden und die Endpunktzahl mindestens 200 beträgt. Die Endpunktzahl setzt sich aus dem 30fachen der Durchschnittspunktzahl des Grundstudiums I und dem 10fachen der Durchschnittspunktzahl der Zwischenprüfung zusammen.